Soweit ich weiß bleibt aber immer noch die Ausnahme bestehen, dass geringe Beträge nicht erhoben werden (meine das sind Beträge unter EUR 10,-). Da gerade Elektronikartikel meist einen geringen Zollsatz haben (teilweise tatsächlich auch 0%) kommt dann nur noch die EUSt ins Spiel, also im besten Fall bis ca. 52 EUR immer noch abgabenfrei.